Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
§ 1 – Geltungsbereich
Taxi Grill, im weiteren Verlauf als Auftragnehmer bezeichnet, erfüllt alle Aufträge aufgrund der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, diese gelten für alle Personenbeförderungs- und Botenfahrten innerhalb von Österreich und ins angrenzende Ausland. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden, im weiteren Verlauf als Auftraggeber bezeichnet, gelten nicht, auch wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichungen von den AGB bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung des Auftragnehmers. Der Auftraggeber nimmt durch seine Auftragserteilung die nachfolgenden AGB zur Kenntnis und stimmt mit ihnen überein. Schließlich kommt ein Vertrag nur dann zustande, wenn der Auftrag vom Auftragnehmer bestätigt wird.
§ 2 – Vertragsschließende Parteien
Der Dienstleistungsvertrag wird ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer geschlossen. Jede Form der Änderung bzw. Ergänzung des erteilten Auftrages muss dem Auftragnehmer mitgeteilt und mit ihm vereinbart werden. Der durchführende Fahrer/Subunternehmer ist nicht dazu berechtigt, für den Auftragnehmer über vertragliche Änderungen zu entscheiden.
§ 3 – Pflichten und Haftung des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarte Leistung nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen. Er haftet gegenüber dem Kunden auf Schadenersatz nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit richtet sich die Haftung nach den dafür geltenden Gesetzen. Es besteht für alle Fahrzeuge eine Haftpflichtversicherung nach den jeweils geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen, für eventuell notwendige Zusatzversicherungen ist der Auftraggeber selbst verantwortlich.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Terminversäumnisse und deren wirtschaftlichen Folgen, sofern diese nicht von ihm verschuldet wurden; dazu zählen z.B. Verspätungen bzw. Verzögerungen verursacht durch Verkehrsstaus, Straßensperrungen, Fahrzeugpannen, Verkehrsunfälle oder schlechte Wetterverhältnisse.
§ 4 – Pflichten und Haftung des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet sich an die aktuell gültige StVO zu halten. Die Verantwortung der sicheren Beförderung von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren liegt zur Gänze beim Auftraggeber bzw. dem Erziehungsberechtigten. Außerdem verpflichtet sich der Auftraggeber dazu, auch im Namen seiner Fahrgäste, die vom Auftragnehmer erbrachte Leistung nicht missbräuchlich zu nutzen, die Erfüllung der Leistung nicht zu behindern, nicht gegen strafrechtliche Vorschriften zu verstoßen, keine Schäden herbeizuführen, das Rauchverbot im Fahrzeug zu befolgen und die Übernahme des Entgelts zu nicht zu verweigern.
Bei einem Verstoß des Auftraggebers ist der Auftragnehmer dazu berechtigt, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Im Falle von Botenfahrten hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass das Transportgut transportsicher und ordnungsgemäß verpackt ist. Andernfalls haftet er für jegliche Art von Schäden, welche aufgrund des Transports entstanden sind, unabhängig von einem Verschulden seitens des Auftragnehmers bzw. des durchführenden Fahrers/Subunternehmers.
§ 4.1 – Informationspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich bei Auftragserteilung den Auftragnehmer genauestens und vollständig über die gebuchte Fahrt zu informieren. Dies beinhaltet die erforderlichen Angaben zu Fahrgästen, Zeit und Ort der Leistungserbringung, sowie eventueller Transportgüter. Bei falscher oder nicht vollständiger Auftragsinformation durch den Auftraggeber, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für daraus resultierende Schäden. Jede Änderung der vereinbarten Abholzeit ist dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen, jegliche Art von Schäden durch eine nicht unverzügliche Mitteilung trägt der Auftraggeber.
Darüber hinaus ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer über sämtliches gefährliches oder verderbliches Transportgut, sowie die Mitfuhr von Tieren und von Wertgegenständen oder Geld (inkl. genauem Wert bzw. Betrag) in Kenntnis zu setzen. Sollte der Auftraggeber seiner Verpflichtung nicht nachkommen, haftet er gegenüber dem Auftragnehmer für alle dadurch entstandenen Kosten bzw. Schäden.
Der Auftragnehmer ist zur sofortigen Entladung und Verwahrung sämtlicher Güter, über welche er bei Auftragserteilung nicht informiert wurde, auf Kosten und Risiko des Auftraggebers berechtigt. Sollte der Transport aufgrund unvollständiger oder falscher Information nicht durchgeführt werden können, kann dieser vom Auftragnehmer, durchführenden Fahrer/Subunternehmer verweigert werden, der Anspruch auf Entgelt bleibt weiterbestehen. Gegebenenfalls ist der Auftragnehmer dazu berechtigt, den Preis vor Ort an die neuen Gegebenheiten anzupassen.
§ 5 – Wartezeit
Grundsätzlich werden dem Auftraggeber für Wartezeiten € 40 pro Stunde verrechnet, wobei zwischen normalen Fahrten und Flughafenabholungen unterschieden wird. Bei Fahrten innerhalb von Wien laut Taxameter, außerhalb von Wien zum Pauschalpreis und sämtlichen Botenfahrten erfolgt die Verrechnung pro angefangener Viertelstunde, wobei die ersten 5 Minuten Wartezeit im Preis inkludiert sind. Bei Abholungen vom Flughafen beträgt die inkludierte Wartezeit 30 Minuten nach Ankunftszeit. Im Falle von Verspätungen oder Änderungen im Flugplan bei Abholung, ist der Auftraggeber nicht dazu verpflichtet den Auftragnehmer darüber zu informieren. Diese Bestimmung gilt auch bei Verwendung sonstiger Transportmittel. Außerdem behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, Flughafenabholungen zu stornieren, sofern Nachfolgeaufträge nicht mehr termingerecht eingehalten werden können. Die Leistung gilt dann als erbracht und wird dem Auftraggeber in voller Höhe in Rechnung gestellt.
§ 6 – Stornierung und Rücktritt
Die Stornierung eines Auftrags durch den Auftraggeber ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt oder bei mündlicher Erklärung im Anschluss vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt wird. Für die Rechtzeitigkeit der schriftlichen Stornierung kommt es auf den Eingang beim Auftragnehmer an. Erfolgt die Stornierung bis 24 Stunden vor vereinbartem Fahrtantritt, so ist sie kostenlos. Andernfalls wird dem Auftraggeber ein Anteil des Fahrtgrundpreises als Schadenersatz in Rechnung gestellt, sofern die Stornierung vom Auftraggeber zu vertreten ist und der Auftragnehmer diese nicht zu verantworten hat; bis 12 Stunden vor geplantem Fahrtantritt werden 50% verrechnet. bis 3 Stunden vor geplantem Fahrtantritt werden 80% verrechnet. bei späteren Stornierungen oder Nichtantritt der Fahrt werden 100% verrechnet. Darüber hinaus behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, vom Vertrag teilweise oder gänzlich zurückzutreten, sollte der Auftraggeber seine Zahlung einstellen, in Insolvenz gehen oder aufgrund anderer äußerer Umstände davon auszugehen sein, dass die Dienstleistung missbräuchlich in Anspruch genommen wird.
§ 7 – Zahlungsbestimmungen
Die Zahlung für die erbrachten Leistungen inkl. angefallener Barauslagen, über welche der Auftraggeber vor Vertragsabschluss informiert werden muss, ist mit Ausstellung der Rechnung sofort fällig, als Zahlungsziel werden 14 Tage gewährt. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Zeitpunkt des Zahlungseingangs auf das Konto des Auftragnehmers an. Jegliche Zahlung wird zur Begleichung der ältesten noch offenen Forderung verwendet. Bei Zahlungsverzug seitens des Auftraggebers werden Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz verrechnet. Außerdem ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, sämtliche Gebühren, Spesen und sonstige Kosten, welche im Zuge der Forderungseintreibung entstehen, zur Gänze selbst zu tragen.
§ 8 – Gerichtsstand und Teilunwirksamkeit
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Taxi Grill und seinen Kunden gilt ausschließlich Österreichisches Recht, sowohl Gerichtsstand als auch Erfüllungsort ist Wien. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen von der Unwirksamkeit unberührt. Anstelle unwirksamer Klauseln treten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 9 – Datenschutz
§ 9.1 – Persönliche Daten
Sämtliche persönliche Daten, welche auf unserer Webseite elektronisch übermittelt werden (z.B. Name, Adresse, Telefonnummer etc.), werden von unserer Seite ausschließlich zur Durchführung des erteilten Auftrags verwendet, sicher verwahrt und niemals an Dritte weitergegeben. Der Hosting-Provider speichert im Hintergrund automatisch Informationen wie verwendeter Browser, Betriebssystem, IP-Adresse, Uhrzeit des Zugriffs usw. Diese Daten können ohne Prüfung weiterer Datenquellen keiner bestimmten Person zugeordnet werden und wir werten diese Daten auch nicht weiter aus solange keine rechtswidrige Nutzung unserer Webseite vorliegt.
§ 9.2 – Formulardaten
Die eingegebenen Daten aus Formulareinträgen werden nur für die Dauer der Auftragserfüllung gespeichert.