AGB

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

§ 1 – Geltungsbereich

Taxi Grill, im wei­te­ren Verlauf als Auftragnehmer bezeich­net, erfüllt alle Aufträge auf­grund der nach­fol­gen­den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die­se gel­ten für alle Personenbeförderungs- und Botenfahrten inner­halb von Österreich und ins angren­zen­de Ausland. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden, im wei­te­ren Verlauf als Auftraggeber bezeich­net, gel­ten nicht, auch wenn der Auftragnehmer ihnen nicht aus­drück­lich wider­spricht. Abweichungen von den AGB bedür­fen der aus­drück­li­chen schrift­li­chen Anerkennung des Auftragnehmers. Der Auftraggeber nimmt durch sei­ne Auftragserteilung die nach­fol­gen­den AGB zur Kenntnis und stimmt mit ihnen über­ein. Schließlich kommt ein Vertrag nur dann zustan­de, wenn der Auftrag vom Auftragnehmer bestä­tigt wird.

§ 2 – Vertragsschließende Parteien

Der Dienstleistungsvertrag wird aus­schließ­lich zwi­schen dem Auftraggeber und Auftragnehmer geschlos­sen. Jede Form der Änderung bzw. Ergänzung des erteil­ten Auftrages muss dem Auftragnehmer mit­ge­teilt und mit ihm ver­ein­bart wer­den. Der durch­füh­ren­de Fahrer/Subunternehmer ist nicht dazu berech­tigt, für den Auftragnehmer über ver­trag­li­che Änderungen zu ent­schei­den.

§ 3 – Pflichten und Haftung des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer ver­pflich­tet sich, die ver­ein­bar­te Leistung nach bes­tem Wissen und Gewissen zu erfül­len. Er haf­tet gegen­über dem Kunden auf Schadenersatz nur bei Vorsatz, gro­ber Fahrlässigkeit sowie schuld­haf­ter Verletzung wesent­li­cher Vertragspflichten. Bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit rich­tet sich die Haftung nach den dafür gel­ten­den Gesetzen. Es besteht für alle Fahrzeuge eine Haftpflichtversicherung nach den jeweils gel­ten­den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, für even­tu­ell not­wen­di­ge Zusatzversicherungen ist der Auftraggeber selbst ver­ant­wort­lich.
Der Auftragnehmer haf­tet nicht für Terminversäumnisse und deren wirt­schaft­li­chen Folgen, sofern die­se nicht von ihm ver­schul­det wur­den; dazu zäh­len z.B. Verspätungen bzw. Verzögerungen ver­ur­sacht durch Verkehrsstaus, Straßensperrungen, Fahrzeugpannen, Verkehrsunfälle oder schlech­te Wetterverhältnisse.

§ 4 – Pflichten und Haftung des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist ver­pflich­tet sich an die aktu­ell gül­ti­ge StVO zu hal­ten. Die Verantwortung der siche­ren Beförderung von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren liegt zur Gänze beim Auftraggeber bzw. dem Erziehungsberechtigten. Außerdem ver­pflich­tet sich der Auftraggeber dazu, auch im Namen sei­ner Fahrgäste, die vom Auftragnehmer erbrach­te Leistung nicht miss­bräuch­lich zu nut­zen, die Erfüllung der Leistung nicht zu behin­dern, nicht gegen straf­recht­li­che Vorschriften zu ver­sto­ßen, kei­ne Schäden her­bei­zu­füh­ren, das Rauchverbot im Fahrzeug zu befol­gen und die Übernahme des Entgelts zu nicht zu ver­wei­gern.
Bei einem Verstoß des Auftraggebers ist der Auftragnehmer dazu berech­tigt, die erfor­der­li­chen Maßnahmen zu tref­fen. Im Falle von Botenfahrten hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tra­gen, dass das Transportgut trans­port­si­cher und ord­nungs­ge­mäß ver­packt ist. Andernfalls haf­tet er für jeg­li­che Art von Schäden, wel­che auf­grund des Transports ent­stan­den sind, unab­hän­gig von einem Verschulden sei­tens des Auftragnehmers bzw. des durch­füh­ren­den Fahrers/Subunternehmers.

§ 4.1 – Informationspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber ver­pflich­tet sich bei Auftragserteilung den Auftragnehmer genau­es­tens und voll­stän­dig über die gebuch­te Fahrt zu infor­mie­ren. Dies beinhal­tet die erfor­der­li­chen Angaben zu Fahrgästen, Zeit und Ort der Leistungserbringung, sowie even­tu­el­ler Transportgüter. Bei fal­scher oder nicht voll­stän­di­ger Auftragsinformation durch den Auftraggeber, über­nimmt der Auftragnehmer kei­ne Haftung für dar­aus resul­tie­ren­de Schäden. Jede Änderung der ver­ein­bar­ten Abholzeit ist dem Auftragnehmer unver­züg­lich mit­zu­tei­len, jeg­li­che Art von Schäden durch eine nicht unver­züg­li­che Mitteilung trägt der Auftraggeber.
Darüber hin­aus ist der Auftraggeber ver­pflich­tet, den Auftragnehmer über sämt­li­ches gefähr­li­ches oder ver­derb­li­ches Transportgut, sowie die Mitfuhr von Tieren und von Wertgegenständen oder Geld (inkl. genau­em Wert bzw. Betrag) in Kenntnis zu set­zen. Sollte der Auftraggeber sei­ner Verpflichtung nicht nach­kom­men, haf­tet er gegen­über dem Auftragnehmer für alle dadurch ent­stan­de­nen Kosten bzw. Schäden.
Der Auftragnehmer ist zur sofor­ti­gen Entladung und Verwahrung sämt­li­cher Güter, über wel­che er bei Auftragserteilung nicht infor­miert wur­de, auf Kosten und Risiko des Auftraggebers berech­tigt. Sollte der Transport auf­grund unvoll­stän­di­ger oder fal­scher Information nicht durch­ge­führt wer­den kön­nen, kann die­ser vom Auftragnehmer, durch­füh­ren­den Fahrer/Subunternehmer ver­wei­gert wer­den, der Anspruch auf Entgelt bleibt wei­ter­be­stehen. Gegebenenfalls ist der Auftragnehmer dazu berech­tigt, den Preis vor Ort an die neu­en Gegebenheiten anzu­pas­sen.

§ 5 – Wartezeit

Grundsätzlich wer­den dem Auftraggeber für Wartezeiten € 40 pro Stunde ver­rech­net, wobei zwi­schen nor­ma­len Fahrten und Flughafenabholungen unter­schie­den wird. Bei Fahrten inner­halb von Wien laut Taxameter, außer­halb von Wien zum Pauschalpreis und sämt­li­chen Botenfahrten erfolgt die Verrechnung pro ange­fan­ge­ner Viertelstunde, wobei die ers­ten 5 Minuten Wartezeit im Preis inklu­diert sind. Bei Abholungen vom Flughafen beträgt die inklu­dier­te Wartezeit 30 Minuten nach Ankunftszeit. Im Falle von Verspätungen oder Änderungen im Flugplan bei Abholung, ist der Auftraggeber nicht dazu ver­pflich­tet den Auftragnehmer dar­über zu infor­mie­ren. Diese Bestimmung gilt auch bei Verwendung sons­ti­ger Transportmittel. Außerdem behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, Flughafenabholungen zu stor­nie­ren, sofern Nachfolgeaufträge nicht mehr ter­min­ge­recht ein­ge­hal­ten wer­den kön­nen. Die Leistung gilt dann als erbracht und wird dem Auftraggeber in vol­ler Höhe in Rechnung gestellt.

§ 6 – Stornierung und Rücktritt

Die Stornierung eines Auftrags durch den Auftraggeber ist nur wirk­sam, wenn sie schrift­lich erfolgt oder bei münd­li­cher Erklärung im Anschluss vom Auftragnehmer schrift­lich bestä­tigt wird. Für die Rechtzeitigkeit der schrift­li­chen Stornierung kommt es auf den Eingang beim Auftragnehmer an. Erfolgt die Stornierung bis 24 Stunden vor ver­ein­bar­tem Fahrtantritt, so ist sie kos­ten­los. Andernfalls wird dem Auftraggeber ein Anteil des Fahrtgrundpreises als Schadenersatz in Rechnung gestellt, sofern die Stornierung vom Auftraggeber zu ver­tre­ten ist und der Auftragnehmer die­se nicht zu ver­ant­wor­ten hat; bis 12 Stunden vor geplan­tem Fahrtantritt wer­den 50% ver­rech­net. bis 3 Stunden vor geplan­tem Fahrtantritt wer­den 80% ver­rech­net. bei spä­te­ren Stornierungen oder Nichtantritt der Fahrt wer­den 100% ver­rech­net. Darüber hin­aus behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, vom Vertrag teil­wei­se oder gänz­lich zurück­zu­tre­ten, soll­te der Auftraggeber sei­ne Zahlung ein­stel­len, in Insolvenz gehen oder auf­grund ande­rer äuße­rer Umstände davon aus­zu­ge­hen sein, dass die Dienstleistung miss­bräuch­lich in Anspruch genom­men wird.

§ 7 – Zahlungs­bestimmungen

Die Zahlung für die erbrach­ten Leistungen inkl. ange­fal­le­ner Barauslagen, über wel­che der Auftraggeber vor Vertragsabschluss infor­miert wer­den muss, ist mit Ausstellung der Rechnung sofort fäl­lig, als Zahlungsziel wer­den 14 Tage gewährt. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Zeitpunkt des Zahlungseingangs auf das Konto des Auftragnehmers an. Jegliche Zahlung wird zur Begleichung der ältes­ten noch offe­nen Forderung ver­wen­det. Bei Zahlungsverzug sei­tens des Auftraggebers wer­den Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz ver­rech­net. Außerdem ist der Auftraggeber dazu ver­pflich­tet, sämt­li­che Gebühren, Spesen und sons­ti­ge Kosten, wel­che im Zuge der Forderungseintreibung ent­ste­hen, zur Gänze selbst zu tra­gen.

§ 8 – Gerichts­stand und Teilunwirksamkeit

Für alle Rechtsbeziehungen zwi­schen Taxi Grill und sei­nen Kunden gilt aus­schließ­lich Österreichisches Recht, sowohl Gerichtsstand als auch Erfüllungsort ist Wien. Sollten eine oder meh­re­re der vor­ste­hen­den Bedingungen unwirk­sam sein, blei­ben die übri­gen Bedingungen von der Unwirksamkeit unbe­rührt. Anstelle unwirk­sa­mer Klauseln tre­ten die gesetz­li­chen Vorschriften.

§ 9 – Datenschutz

§ 9.1 – Persönliche Daten

Sämtliche per­sön­li­che Daten, wel­che auf unse­rer Webseite elek­tro­nisch über­mit­telt wer­den (z.B. Name, Adresse, Telefonnummer etc.), wer­den von unse­rer Seite aus­schließ­lich zur Durchführung des erteil­ten Auftrags ver­wen­det, sicher ver­wahrt und nie­mals an Dritte wei­ter­ge­ge­ben. Der Hosting-Provider spei­chert im Hintergrund auto­ma­tisch Informationen wie ver­wen­de­ter Browser, Betriebssystem, IP-Adresse, Uhrzeit des Zugriffs usw. Diese Daten kön­nen ohne Prüfung wei­te­rer Datenquellen kei­ner bestimm­ten Person zuge­ord­net wer­den und wir wer­ten die­se Daten auch nicht wei­ter aus solan­ge kei­ne rechts­wid­ri­ge Nutzung unse­rer Webseite vor­liegt.

§ 9.2 – Formulardaten

Die ein­ge­ge­be­nen Daten aus Formulareinträgen wer­den nur für die Dauer der Auftragserfüllung gespei­chert.